Sicherheitshinweise - Radsport-Kiesl

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Di-Do: 8 - 12 und 14 - 18 Uhr
Sa: 8 - 12 Uhr (März bis Sep. 8-13 Uhr)
Fr: 8 - 18 Uhr
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Sicherheitshinweise

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WICHTIG:
SICHERHEITS- u. PFLEGEHINWEISE


Bei Deinem neu erworbenen Fahrrad handelt es sich um ein hochwertiges Qualitätsprodukt. Von Wartung und Pflege hängt es ab, wie lange Dein Fahrrad optimal funktioniert und in welchem optischen Zustand es sich befindet.


Neben den Pflegearbeiten, die Du selbst durchführen kannst, solltest Du Dein Fahrrad regelmäßig zur Inspektion zu uns bringen. Regelmäßiges Reinigen des Rades sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
Reinige Dein Rad nie mit einem zu starken Wasserstrahl oder gar einem Dampfstrahler. Das unter hohem Druck austretende Wasser kann an den Dichtungen vorbei in die Lager Deines Fahrrades gelangen.
Im Inneren der Drehgelenke wird das Schmiermittel stark verdünnt und die Reibung erhöht. Zudem kann das eingedrungene Wasser wegen der Dichtungen auch nicht mehr ablaufen.
Dies alles führt zu erhöhtem Verschleiß und schließlich zur Zerstörung der Lager.
Wir empfehlen daher die schonende Handwäsche mit warmen Wasser und unserem Reinigungsmittel Motorex.
Achte beim Putzen deines Rades besonders auf Risse, Kerben oder sonstige Materialverformungen. Komm in so einem Fall sofort zu uns und lass uns gemeinsam das Problem lösen (z.B.: Teile austauschen,...).
Nach dem Reinigen alle beweglichen Teile des Rades nachölen und korrosionsgefährdete Teile vorsorglich mit entsprechenden konservierenden Mitteln behandeln.

Pumpe Reifen immer auf den vom Hersteller empfohlenen Reifendruck auf.

Vor Fahrtantritt muss das Rad auf Verkehrssicherheit überprüft werden.
Damit Du immer ein ungetrübtes Fahrvergnügen hast, prüfe bitte vor jeder Fahrt
die nachstehenden Punkte:
- Alle Schrauben und Muttern, insbesondere Schnellspanner der Räder auf festen Sitz prüfen und ggf. nachziehen.
- Lenker und Lenkervorbau auf Beschädigungen prüfen und ggf. austauschen lassen.
- Bremsanlage auf Funktion prüfen und ggf. nachstellen lassen.
- Reifendruck prüfen, Angaben auf dem Reifen hinsichtlich des max. Luftdrucks beachten.
- Profiltiefe des Reifen prüfen.
- Griffbezüge am Lenker auf festen Sitz und Abnutzung prüfen.
- Bei Hinterradfederung alle Verschraubungen der Federungseinheit auf festen Sitz und Spiel in den Lagerstellen prüfen.
- Funktion der Schaltung prüfen.
- Funktion der Lichtanlage prüfen.
- Wurde Dein Rad immer ordnungsgemäß gepflegt und gewartet ?

SICHERHEIT erfordert PFLEGE und WARTUNG!

Du bist für die Verkehrssicherheit selbst verantwortlich.
Du musst, falls erforderlich, Schrauben, Muttern und lose Teile selbst nachziehen oder umgehend eine Werkstätte aufsuchen. Am besten ist Du kommst in so einem Fall immer bei uns vorbei!



Gewährleistung 02
Ihre Rechte als Käufer
Gemäß des zum 01. Januar 2002 geänderten europäischen Gewährleistungsrechts steht Ihnen bei Kauf eines Fahrrades eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren zu. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe des Fahrrades durch den Fachhändler. Zum Nachweis des Kauf- bzw. Übergabedatums heben Sie bitte die Kaufbelege wie Rechnung und Kassenzettel für die Dauer der Gewährleistungsfrist auf. Neben der grundsätzlichen 2-jährigen Gewährleistungsfrist besteht eine gesetzliche sogenannte Umkehr der Beweislast für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Übergabe des Produktes. Das bedeutet, dem Verkäufer obliegt es bei Auftreten eines Fehlers, zu beweisen, dass der Fehler zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht vorhanden war und nicht durch unsachgemäßen Gebrauch, funktionsbedingten Verschleiß oder Missbrauch entstanden ist.
1. Die Gewährleistung bezieht sich nicht:
• Auf Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch und höhere Gewalt entstehen (Informationen zum bestimmungsgemäßen Gebrauch finden Sie nachstehend).
• Auf alle Teile des Fahrrades, die einem funktionsbedingten Verschleiß unterliegen, soweit es sich nicht um Produktions- oder Materialfehler handelt. (Siehe Liste der möglichen Verschleißteile).
• Auf Schäden, die durch unsachgemäße oder mangelhafte Pflege und nicht fachmännisch durchgeführte Reparaturen, Umbauten oder Austausch von Teilen am Fahrrad entstehen. Ausführliche Pflegehinweise finden Sie in der Bedienungsanleitung.
• Auf Unfallschäden oder sonstige ungewöhnliche Einwirkungen von außen, soweit diese nicht auf Informations- oder Produktfehler zurückzuführen sind.
• Auf Reparaturen, die unter Einsatz von Gebrauchtteilen erfolgen oder Schäden, die daraus entstehen.
• Auf Schäden, die durch wettkampfmäßigen Einsatz des Produktes entstehen. Informieren Sie sich hierzu über den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Fahrrades wie nachstehend beschrieben.
• Auf nachträgliche Anbauten, die zum Zeitpunkt der Übergabe nicht zum Lieferumfang des Produktes gehören oder Schäden, die durch die nichtfachmännische Montage dieser Anbauten entstehen.
3. Berechtigte Gewährleistungsansprüche liegen vor, wenn:
• Ein Herstellungs-, Material-, oder Informationsfehler vorliegt.
• Der reklamierte Schaden oder Fehler zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden bereits vorhanden war.
• Kein natürlicher oder funktionsbedingter Verschleiß Ursache für die Abnutzung oder Veränderung des Gutes war. (Siehe Liste der möglichen Verschleißteile am Fahrrad).
Der Schaden oder Fehler nicht ursächlich dadurch entstanden ist, dass kein bestimmungsgemäßer Gebrauch des Fahrrades erfolgte. (Siehe Kapitel bestimmungsgemäßer Gebrauch").
Bitte halten Sie die in der jeweiligen Bedienungsanleitung aufgeführten Inspektionsintervalle ein. Lesen Sie sich die Kapitel zu den Themen Fahrradpflege und Wartung & Technik aufmerksam durch. Regelmäßige Inspektionen erhalten Ihre Sicherheit und Fahrfreude. Sich evtl. ankündigende Fehler können vom Fachmann dabei im Vorfeld erkannt und beseitigt werden!

Verschleißteile
Bitte beachten Sie:
Ihr Fahrrad ist ein technisches Produkt, das regelmäßig überprüft werden muss. Viele Teile an Ihrem Fahrrad unterliegen funktionsbedingt einem Verschleiß und bedürfen je nach Nutzung Ihrer erhöhten Aufmerksamkeit. Bitte lesen Sie sich die Liste der Verschleißteile und deren Definition auf den folgenden Seiten genau durch:

Liste der Fahrrad - Verschleißteile:

01. Bereifung
02. Felgen in Verbindung mit Felgenbremse
03. Bremsbeläge
04. Ketten und Zahnriemen
05. Kettenräder, Ritzel, Innenlager und Schaltwerksrollen
06. Leuchtmittel der Lichtanlage
07. Lenkerbänder/Griffbezüge
08. Hydrauliköle und Schmierstoffe
09. Schaltungs- und Bremszüge
10. Lackierungen

01. Bereifung
Die Fahrrad-Bereifung unterliegt funktionsbedingt einem Verschleiß. Dieser ist abhängig von der Nutzung des Fahrrades und kann vom Fahrer sehr stark beeinflusst werden. Scharfes Bremsen, das zum Blockieren des Reifens führt, reduziert die Lebensdauer des Reifens beträchtlich. Darüber hinaus sollte der Luftdruck regelmäßig kontrolliert und, falls erforderlich, auf den vom Reifenhersteller angegebenen Wert aufgepumpt werden. Auch übermäßige Sonneneinstrahlung, Benzin, Öle etc. können die Bereifung schädigen.
02. Felgen in Verbindung mit Felgenbremsen
Durch das Zusammenwirken von Felgenbremse und Felge ist nicht nur der Bremsbelag, sondern auch die Felge einem funktionsbedingten Verschleiß ausgesetzt. Aus diesem Grund sollte die Felge in regelmäßigen Abständen auf ihren Verschleißzustand überprüft werden. Das Auftreten von feinen Rissen oder die Verformung der Felgenhörner bei Erhöhung des Luftdrucks deuten auf erhöhten Verschleiß hin. Felgen mit Verschleißindikatoren ermöglichen es, den Verschleißzustand der Felge einfach festzustellen.
03. Bremsbeläge
Die Bremsbeläge bei Felgen-, Trommel- und Scheibenbremsen unterliegen funktionsbedingt einem Verschleiß. Dieser ist von der Nutzung des Fahrrades abhängig. Bei Fahrten in bergigem Gelände oder bei sportlicher Nutzung des Fahrrades kann der Austausch der Bremsbeläge in kürzeren Abständen notwendig sein. Kontrollieren Sie regelmäßig den Verschleißzustand der Beläge und lassen Sie diese von einem Fachhändler austauschen.
04. Ketten und Zahnriemen
Die Fahrradkette unterliegt funktionsbedingt einem Verschleiß. Die Höhe des Verschleißes ist von der Pflege und Wartung und der Art der Nutzung des Fahrrades (Fahrleistung, Regenfahrten, Schmutz, Salz etc.) abhängig. Durch regelmäßiges Reinigen und Einölen kann die Lebensdauer zwar verlängert werden, ein Austausch ist jedoch bei Erreichen der Verschleißgrenze erforderlich.
05. Kettenräder, Ritzel, Innenlager und Schaltwerksrollen
Bei Fahrrädern mit Kettenschaltung unterliegen die Ritzel, Kettenräder, Innenlager und Schaltwerksrollen funktionsbedingt einem Verschleiß. Durch regelmäßiges Reinigen und Schmieren kann die Lebensdauer zwar verlängert werden, ein Austausch ist jedoch bei Erreichen der Verschleißgrenze erforderlich. Die Höhe des Verschleißes ist von der Pflege, Wartung und der Art der Nutzung des Fahrrades (Fahrleistung, Regenfahrten, Schmutz, Salz etc.) abhängig.
06. Leuchtmittel der Lichtanlage
Glühlampen und andere Leuchtmittel unterliegen funktionsbdingt einem Verschleiß. Aus diesem Grund kann ein Austausch erforderlich sein. Der Nutzer sollte immer Ersatz-Glühlampen mitführen, um einen Austausch vornehmen zu können.
07. Lenkerbänder und Griffbezüge
Lenkerbänder und Griffbezüge unterliegen funktionsbedingt einem Verschleiß. Aus diesem Grund kann ein Austausch regelmäßig erforderlich sein. Achten Sie darauf, dass die Griffe fest mit dem Lenker verbunden sind.
08. Hydrauliköle und Schmierstoffe
Hydrauliköle und Schmierstoffe verlieren im Laufe der Zeit an Wirkung. Alle Schmierstellen sollten regelmäßig gereinigt und neu abgeschmiert werden. Nicht getauschte Schmierstoffe erhöhen den Verschleiß an den betroffenen Anbauteilen und Lagern.
09. Schaltungs- und Bremszüge
Alle Bowdenzüge müssen regelmäßig gewartet und eventuell ausgetauscht werden. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn das Fahrrad oft im Freien abgestellt wird und den Witterungseinflüssen ausgesetzt ist.
10. Lackierungen
Lackierungen benötigen eine regelmäßige Pflege. Überprüfen Sie regelmäßig alle Lackflächen auf Schäden und bessern Sie diese sofort aus. Dies bewahrt auch den optischen Eindruck Ihres Fahrrades.

Bestimmungsgemäßer Gebrauch

1. Trekkingrad / ATB
Diese Fahrräder sind aufgrund ihrer Konzeption und Ausstattung, z.B. mit aktiven und passiven Beleuchtungseinrichtungen, dazu bestimmt, auf öffentlichen Straßen und befestigten Wegen eingesetzt zu werden. Darüberhinaus ist die Nutzung in leichtem Gelände möglich. Die hierzu erforderliche sicherheitstechnische Ausstattung wurde mitgeliefert und muss vom Benutzer oder Fachmann regelmäßig überprüft und - falls erforderlich - instandgesetzt werden. Für jeden darüber hinausgehenden Gebrauch bzw. die Nichteinhaltung der sicherheitstechnischen Hinweise der Gebrauchsanweisung und für die daraus resultierenden Schäden haften Hersteller und Händler nicht.

2. City-. Touren-. Sport, Kinder- und Jugendrad, sofern nach StVO ausgestattet
Diese Fahrräder sind aufgrund ihrer Konzeption und Ausstattung, z.B. mit aktiven und passiven Beleuchtungseinrichtungen, dazu bestimmt, auf öffentlichen Straßen und befestigten Wegen eingesetzt zu werden. Die hierzu erforderliche sicherheitstechnische Ausstattung wurde mitgeliefert und muss vom Benutzer oder Fachmann regelmäßig überprüft und - falls erforderlich - instandgesetzt werden. Für jeden darüber hinausgehenden Gebrauch bzw. die Nichteinhaltung der sicherheitstechnischen Hinweise dieser Gebrauchsanweisung und für die daraus resultierenden Schäden haften Hersteller und Händler nicht. Dies gilt insbesondere für die Benutzung dieser Fahrräder im Gelände, bei Überladung und nicht ordnungsgemäßer Beseitigung von Mängeln. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen in der Gebrauchsanweisung.

3. Mountainbike (MTB) / Crossbike / BMX
Diese Fahrräder sind aufgrund ihrer Konzeption und Ausstattung nicht dazu bestimmt, auf öffentlichen Straßen eingesetzt zu werden. Vor der Nutzung auf öffentlichen Straßen müssen die hierfür vorgeschriebenen Einrichtungen vorhanden sein: Dynamo- oder Akku-Stromversorgung, Scheinwerfer, Rückleuchte, Speichen- und Pedalreflektoren, Frontrückstrahler, Rückstrahler und Glocke. Sie sind dazu bestimmt im Gelände gefahren zu werden, wobei der Einsatz bei Wettkämpfen nicht vorgesehen ist. Die für den Einsatz im Gelände erforderliche sicherheitstechnische Ausstattung wurde mitgeliefert und muss vom Benutzer oder Fachmann regelmäßig überprüft - und falls erforderlich - instandgesetzt werden. Für jeden darüber hinausgehenden Gebrauch bzw. die Nichteinhaltung der sicherheitstechnischen Hinweise der jeweiligen Gebrauchsanweisung und die daraus resultierenden Schäden haften Hersteller und Händler nicht. Dies gilt insbesondere für die Benutzung des MTB bei Wettkämpfen, Überladung und nicht ordnungsgemäßer Beseitigung von Mängeln. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen in der Gebrauchsanweisung.

4. Rennrad
Das Rennrad ist aufgrund seiner Konzeption und Ausstattung dazu bestimmt, auf öffentlichen Straßen zu Trainingszwecken eingesetzt zu werden. Rennräder mit einem Gewicht von bis zu 11 kg müssen, wenn es die Sichtverhältnisse erforderlich machen, mit batteriebetriebenem Scheinwerfer und Rückleuchte ausgestattet sein. Rennräder mit einem Gewicht von mehr als 11 kg müssen bei Nutzung auf öffentlichen Straßen mit folgenden nach der StVO vorgeschriebenen Einrichtungen versehen sein: Dynamo, Scheinwerfer, Rückleuchte, Speichen und Pedalreflektoren, Frontreflektor, Rückstrahler und Glocke. Die für Trainingszwecke oder Wettkämpfe erforderliche sicherheitstechnische Ausstattung des Rennrades muss vom Benutzer oder Fachmann regelmäßig überprüft und - falls erforderlich instandgesetzt werden. Für jeden darüber hinausgehenden Gebrauch bzw. die Nichteinhaltung der sicherheitstechnischen Hinweise der Gebrauchsanweisung und für die daraus resultierenden Schäden haften Hersteller und Händler nicht. Dies gilt insbesondere für die Benutzung des Rennrades im Gelände, bei Überladung und nicht ordnungsgemäßer Beseitigung von Mängeln. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen in der Gebrauchsanweisung.
Alle Angaben in diesen Bestimmungen sind universell für verschiedene Fahrradtypen abgefasst und können daher nicht immer bis ins Detail auf jedes individuelle Fahrrad eingehen. Bitte beachten Sie deshalb auch die Gebrauchsanweisungen der einzelnen Komponentenhersteller, die Ihrem Fahrrad beigelegt sind. Sollten Sie nach dem Lesen aller Begleitpapiere noch offene Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Beantwortung zur Verfügung.

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